§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Konteo GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Lieferung des Cashless-Moduls, die Bereitstellung des Cloud-Panels sowie zugehöriger Dienstleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande mit schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch den Anbieter, spätestens jedoch mit Lieferung der Hardware oder Freischaltung des Cloud-Panels.
§ 3 Leistungsumfang
Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:
- Lieferung des Cashless-Moduls (Kauf oder Miete)
- Bereitstellung des Cloud-Panels einschließlich Wartung, Updates und Support
- Ausgabe personalisierter Mitarbeiter-Chips
- Erst-Installation und Schulung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen bleibt die gelieferte Hardware Eigentum des Anbieters. Im Mietmodell verbleibt die Hardware dauerhaft im Eigentum des Anbieters; der Kunde erhält ein befristetes Nutzungsrecht.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die monatlichen Service-Entgelte werden zum 1. eines jeden Monats per SEPA-Lastschrift oder Überweisung eingezogen.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie nach angemessener Frist die Dienste auszusetzen.
§ 6 Lieferung und Installation
Die Lieferung der Hardware erfolgt an die vom Kunden benannte Anschrift innerhalb Deutschlands. Die Installation wird gemeinsam mit dem Kunden terminlich vereinbart. Bei Verzögerungen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind (z. B. fehlender Zugang zum Standort), trägt der Kunde die Mehrkosten.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für gekaufte Hardware gewährt der Anbieter darüber hinaus eine erweiterte Garantie von 5 Jahren ab Inbetriebnahme. Die Garantie umfasst Material- und Fertigungsfehler; ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Eingriffe Dritter oder höhere Gewalt.
§ 8 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangene Umsätze des Kunden durch Ausfall einzelner Automaten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Software- und Service-Pauschale wird im Modell Kauf-Hardware monatlich vereinbart und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Im Mietmodell beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate; danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
§ 10 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden bzw. seiner Mitarbeitenden im Auftrag verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 12 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Versionshistorie
- 15. Mai 2026 Aktuelle Fassung — initiale Veröffentlichung.
- [ältere Fassungen werden bei Änderungen hier verlinkt]